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   BGH, 07.10.1996 - 5 StR 499/96   

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https://dejure.org/1996,4601
BGH, 07.10.1996 - 5 StR 499/96 (https://dejure.org/1996,4601)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1996 - 5 StR 499/96 (https://dejure.org/1996,4601)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1996 - 5 StR 499/96 (https://dejure.org/1996,4601)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Benennung eines Entlastungszeugen für einen anderweitigen Aufenthalt zur Tatzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1997, 292
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95

    Beweiswürdigung eines misslungenen oder gar nicht erst erbrachten Alibibeweises

    Auszug aus BGH, 07.10.1996 - 5 StR 499/96
    Da der Angeklagte überhaupt keine Angaben zu machen brauchte und auch ein Unschuldiger zur Lüge greifen kann, ist die Heranziehung des Zeitpunktes, zu dem der offenbar die Tat pauschal bestreitende Angeklagte (UA S. 6) einen Entlastungszeugen für einen anderweitigen Aufenthalt zur Tatzeit benannt hat, rechtlich bedenklich (BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4, 6, 9, 13; Senat, Beschluß vom 16. Juli 1996 - 5 StR 370/96 -).".
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87

    Widersprüchliches Aussageverhalten eines zeugnisverweigerungsberechtigten

    Auszug aus BGH, 07.10.1996 - 5 StR 499/96
    Da der Angeklagte überhaupt keine Angaben zu machen brauchte und auch ein Unschuldiger zur Lüge greifen kann, ist die Heranziehung des Zeitpunktes, zu dem der offenbar die Tat pauschal bestreitende Angeklagte (UA S. 6) einen Entlastungszeugen für einen anderweitigen Aufenthalt zur Tatzeit benannt hat, rechtlich bedenklich (BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4, 6, 9, 13; Senat, Beschluß vom 16. Juli 1996 - 5 StR 370/96 -).".
  • BGH, 16.07.1996 - 5 StR 370/96

    Schweigen - Würdigung - Erfundenes Alibi

    Auszug aus BGH, 07.10.1996 - 5 StR 499/96
    Da der Angeklagte überhaupt keine Angaben zu machen brauchte und auch ein Unschuldiger zur Lüge greifen kann, ist die Heranziehung des Zeitpunktes, zu dem der offenbar die Tat pauschal bestreitende Angeklagte (UA S. 6) einen Entlastungszeugen für einen anderweitigen Aufenthalt zur Tatzeit benannt hat, rechtlich bedenklich (BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4, 6, 9, 13; Senat, Beschluß vom 16. Juli 1996 - 5 StR 370/96 -).".
  • BGH, 27.01.1987 - 1 StR 703/86

    Verwertung des anfänglichen Schweigens des Angeklagten zu dessen Nachteil

    Auszug aus BGH, 07.10.1996 - 5 StR 499/96
    Da der Angeklagte überhaupt keine Angaben zu machen brauchte und auch ein Unschuldiger zur Lüge greifen kann, ist die Heranziehung des Zeitpunktes, zu dem der offenbar die Tat pauschal bestreitende Angeklagte (UA S. 6) einen Entlastungszeugen für einen anderweitigen Aufenthalt zur Tatzeit benannt hat, rechtlich bedenklich (BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4, 6, 9, 13; Senat, Beschluß vom 16. Juli 1996 - 5 StR 370/96 -).".
  • BGH, 17.01.1989 - 5 StR 624/88

    Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung einer Aussageverweigerung im Schuldspruch

    Auszug aus BGH, 07.10.1996 - 5 StR 499/96
    Da der Angeklagte überhaupt keine Angaben zu machen brauchte und auch ein Unschuldiger zur Lüge greifen kann, ist die Heranziehung des Zeitpunktes, zu dem der offenbar die Tat pauschal bestreitende Angeklagte (UA S. 6) einen Entlastungszeugen für einen anderweitigen Aufenthalt zur Tatzeit benannt hat, rechtlich bedenklich (BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4, 6, 9, 13; Senat, Beschluß vom 16. Juli 1996 - 5 StR 370/96 -).".
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