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BGH, 07.10.1996 - 5 StR 499/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Benennung eines Entlastungszeugen für einen anderweitigen Aufenthalt zur Tatzeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1997, 292
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95
Beweiswürdigung eines misslungenen oder gar nicht erst erbrachten Alibibeweises …
Auszug aus BGH, 07.10.1996 - 5 StR 499/96
Da der Angeklagte überhaupt keine Angaben zu machen brauchte und auch ein Unschuldiger zur Lüge greifen kann, ist die Heranziehung des Zeitpunktes, zu dem der offenbar die Tat pauschal bestreitende Angeklagte (UA S. 6) einen Entlastungszeugen für einen anderweitigen Aufenthalt zur Tatzeit benannt hat, rechtlich bedenklich (BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4, 6, 9, 13; Senat, Beschluß vom 16. Juli 1996 - 5 StR 370/96 -).". - BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87
Widersprüchliches Aussageverhalten eines zeugnisverweigerungsberechtigten …
Auszug aus BGH, 07.10.1996 - 5 StR 499/96
Da der Angeklagte überhaupt keine Angaben zu machen brauchte und auch ein Unschuldiger zur Lüge greifen kann, ist die Heranziehung des Zeitpunktes, zu dem der offenbar die Tat pauschal bestreitende Angeklagte (UA S. 6) einen Entlastungszeugen für einen anderweitigen Aufenthalt zur Tatzeit benannt hat, rechtlich bedenklich (BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4, 6, 9, 13; Senat, Beschluß vom 16. Juli 1996 - 5 StR 370/96 -).". - BGH, 16.07.1996 - 5 StR 370/96
Schweigen - Würdigung - Erfundenes Alibi
Auszug aus BGH, 07.10.1996 - 5 StR 499/96
Da der Angeklagte überhaupt keine Angaben zu machen brauchte und auch ein Unschuldiger zur Lüge greifen kann, ist die Heranziehung des Zeitpunktes, zu dem der offenbar die Tat pauschal bestreitende Angeklagte (UA S. 6) einen Entlastungszeugen für einen anderweitigen Aufenthalt zur Tatzeit benannt hat, rechtlich bedenklich (…BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4, 6, 9, 13; Senat, Beschluß vom 16. Juli 1996 - 5 StR 370/96 -).". - BGH, 27.01.1987 - 1 StR 703/86
Verwertung des anfänglichen Schweigens des Angeklagten zu dessen Nachteil
Auszug aus BGH, 07.10.1996 - 5 StR 499/96
Da der Angeklagte überhaupt keine Angaben zu machen brauchte und auch ein Unschuldiger zur Lüge greifen kann, ist die Heranziehung des Zeitpunktes, zu dem der offenbar die Tat pauschal bestreitende Angeklagte (UA S. 6) einen Entlastungszeugen für einen anderweitigen Aufenthalt zur Tatzeit benannt hat, rechtlich bedenklich (BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4, 6, 9, 13; Senat, Beschluß vom 16. Juli 1996 - 5 StR 370/96 -).". - BGH, 17.01.1989 - 5 StR 624/88
Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung einer Aussageverweigerung im Schuldspruch
Auszug aus BGH, 07.10.1996 - 5 StR 499/96
Da der Angeklagte überhaupt keine Angaben zu machen brauchte und auch ein Unschuldiger zur Lüge greifen kann, ist die Heranziehung des Zeitpunktes, zu dem der offenbar die Tat pauschal bestreitende Angeklagte (UA S. 6) einen Entlastungszeugen für einen anderweitigen Aufenthalt zur Tatzeit benannt hat, rechtlich bedenklich (BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4, 6, 9, 13; Senat, Beschluß vom 16. Juli 1996 - 5 StR 370/96 -).".